Verwaltungsgerichtshof 93/09/0073

93/09/0073Verwaltungsgerichtshof01.07.1993

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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