Verwaltungsgerichtshof 93/09/0052

93/09/0052Verwaltungsgerichtshof06.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der beantragten Höhe von S 11.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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