Verwaltungsgerichtshof 93/09/0051

93/09/0051Verwaltungsgerichtshof01.07.1993

Regest

Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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