Verwaltungsgerichtshof 93/09/0001

93/09/0001Verwaltungsgerichtshof16.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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