Verwaltungsgerichtshof 93/08/0273

93/08/0273Verwaltungsgerichtshof08.03.1994

Regest

Behördenbezeichnung Behördenorganisation Zurechnung von Organhandlungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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