Verwaltungsgerichtshof 93/08/0222

93/08/0222Verwaltungsgerichtshof17.01.1995

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das auf Ersatz von Stempelgebühren gerichtete Mehrbegehren wird abgewiesen.

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