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93/08/0222•Verwaltungsgerichtshof 93/08/0222
93/08/0222Verwaltungsgerichtshof17.01.1995
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das auf Ersatz von Stempelgebühren gerichtete Mehrbegehren wird abgewiesen.
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