Verwaltungsgerichtshof 93/08/0215

93/08/0215Verwaltungsgerichtshof21.12.1993

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0215

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1993

Spruch

Die Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 44.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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