Verwaltungsgerichtshof 93/08/0213

93/08/0213Verwaltungsgerichtshof31.05.1994

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und der mitbeteiligten Vorarlberger Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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