Verwaltungsgerichtshof 93/08/0145

93/08/0145Verwaltungsgerichtshof12.04.1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGH Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen von S 3.035,-- und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.