Verwaltungsgerichtshof 93/08/0127

93/08/0127Verwaltungsgerichtshof14.11.1995

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag Sondervereinbarung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.