Verwaltungsgerichtshof 93/08/0096

93/08/0096Verwaltungsgerichtshof30.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 11.120,-- binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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