Verwaltungsgerichtshof 93/08/0091

93/08/0091Verwaltungsgerichtshof29.06.1993

Regest

Entgelt Begriff Entgelt Begriff Anspruchslohn

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soiales) Aufwendungen von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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