Verwaltungsgerichtshof 93/08/0038

93/08/0038Verwaltungsgerichtshof08.06.1993

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1993

Spruch

Die Verfahren werden eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 289.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Kostenmehrbegehren werden abgewiesen.

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