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93/08/0038•Verwaltungsgerichtshof 93/08/0038
93/08/0038Verwaltungsgerichtshof08.06.1993
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG
Die Verfahren werden eingestellt.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 289.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Kostenmehrbegehren werden abgewiesen.
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