Verwaltungsgerichtshof 93/08/0024

93/08/0024Verwaltungsgerichtshof08.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1993

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 22.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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