Verwaltungsgerichtshof 93/08/0021

93/08/0021Verwaltungsgerichtshof31.01.1995

Regest

Parteistellung Parteienantrag Kollektivvertrag Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht iura novit curia Kollektivvertrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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