Verwaltungsgerichtshof 93/08/0006

93/08/0006Verwaltungsgerichtshof21.03.1995

Regest

Kollektivvertrag Entgelt Begriff Entgelt Begriff Steuerrechtliche Behandlung Nachverrechnung Allgemein Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1993080006.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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