Verwaltungsgerichtshof 93/07/0186

93/07/0186Verwaltungsgerichtshof16.11.1995

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Österreichische Bundesforste) hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der unter Nr. 38 genannten mitbeteiligten Partei Johann Gamsjäger Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.