Verwaltungsgerichtshof 93/07/0180

93/07/0180Verwaltungsgerichtshof11.07.1996

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.07.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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