Verwaltungsgerichtshof 93/07/0179

93/07/0179Verwaltungsgerichtshof14.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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