Verwaltungsgerichtshof 93/07/0161

93/07/0161Verwaltungsgerichtshof28.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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