Verwaltungsgerichtshof 93/07/0158

93/07/0158Verwaltungsgerichtshof18.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0158

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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