Verwaltungsgerichtshof 93/07/0156

93/07/0156Verwaltungsgerichtshof16.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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