Verwaltungsgerichtshof 93/07/0154

93/07/0154Verwaltungsgerichtshof22.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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