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93/07/0139•Verwaltungsgerichtshof 93/07/0139
93/07/0139Verwaltungsgerichtshof16.11.1995
Sachverständiger Kollegialorgan Grundsatz der Unbeschränktheit Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4 freie Beweiswürdigung Allgemein Beweismittel Sachverständigenbeweis Verhältnis zu anderen Materien und Normen Diverses Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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