Verwaltungsgerichtshof 93/07/0137

93/07/0137Verwaltungsgerichtshof19.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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