Verwaltungsgerichtshof 93/07/0131

93/07/0131Verwaltungsgerichtshof22.02.1994

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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