Verwaltungsgerichtshof 93/07/0128

93/07/0128Verwaltungsgerichtshof14.12.1995

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Errichten Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Ersitzung Gutachten Parteiengehör Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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