Verwaltungsgerichtshof 93/07/0126

93/07/0126Verwaltungsgerichtshof17.01.1995

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Weisungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendugnen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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