Verwaltungsgerichtshof 93/07/0122

93/07/0122Verwaltungsgerichtshof18.02.1994

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Bodenreform Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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