Verwaltungsgerichtshof 93/07/0102

93/07/0102Verwaltungsgerichtshof18.02.1994

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Bauerwartungsland Spruch und Begründung Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Verfahrensmängel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Anforderung an ein Gutachten Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1994

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines den Neubewertungsplan betreffenden Spruchpunktes 1. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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