Verwaltungsgerichtshof 93/07/0084

93/07/0084Verwaltungsgerichtshof26.06.1996

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Säumnisbeschwerde Verfahrensrecht VwGG B-VG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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