Verwaltungsgerichtshof 93/07/0072

93/07/0072Verwaltungsgerichtshof28.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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