Verwaltungsgerichtshof 93/07/0066

93/07/0066Verwaltungsgerichtshof15.11.1994

Regest

Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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