Verwaltungsgerichtshof 93/07/0062

93/07/0062Verwaltungsgerichtshof12.10.1993

Regest

Verfahrensrecht AVG Allgemein Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1993

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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