Verwaltungsgerichtshof 93/07/0055

93/07/0055Verwaltungsgerichtshof12.10.1993

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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