Verwaltungsgerichtshof 93/07/0050

93/07/0050Verwaltungsgerichtshof24.10.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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