Verwaltungsgerichtshof 93/07/0039

93/07/0039Verwaltungsgerichtshof17.01.1995

Regest

Übergangene Partei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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