Verwaltungsgerichtshof 93/07/0029

93/07/0029Verwaltungsgerichtshof23.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1996

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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