Verwaltungsgerichtshof 93/07/0027

93/07/0027Verwaltungsgerichtshof23.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 13.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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