Verwaltungsgerichtshof 93/07/0021

93/07/0021Verwaltungsgerichtshof22.06.1993

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens haben ihren Verfahrensaufwand selbst zu tragen.

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