Verwaltungsgerichtshof 93/07/0019

93/07/0019Verwaltungsgerichtshof28.07.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.07.1994

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Teile A und D des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt einer gesonderten Erledigung vorbehalten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.