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93/07/0004•Verwaltungsgerichtshof 93/07/0004
93/07/0004Verwaltungsgerichtshof22.06.1993
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Verfahrensmängel Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1) Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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