Verwaltungsgerichtshof 93/07/0004

93/07/0004Verwaltungsgerichtshof22.06.1993

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Verfahrensmängel Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1) Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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