Verwaltungsgerichtshof 93/07/0003

93/07/0003Verwaltungsgerichtshof22.06.1993

Regest

Wasserrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- sowie den mitbeteiligten Parteien zu gleichen Teilen den Betrag von insgesamt S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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