Verwaltungsgerichtshof 93/07/0002

93/07/0002Verwaltungsgerichtshof15.11.1994

Regest

Übergangene Partei Inhalt der Berufungsentscheidung Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4 Wasserrecht Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/07/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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