Verwaltungsgerichtshof 93/06/0246

93/06/0246Verwaltungsgerichtshof17.11.1994

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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