Verwaltungsgerichtshof 93/06/0232

93/06/0232Verwaltungsgerichtshof14.04.1994

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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