Verwaltungsgerichtshof 93/06/0211

93/06/0211Verwaltungsgerichtshof16.12.1993

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Spruch und Begründung Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Verfahrensrecht AVG Baubewilligung BauRallg6 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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