Verwaltungsgerichtshof 93/06/0208

93/06/0208Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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