Verwaltungsgerichtshof 93/06/0187

93/06/0187Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Beschwerde Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtswidrigkeit von Bescheiden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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