Verwaltungsgerichtshof 93/06/0160

93/06/0160Verwaltungsgerichtshof16.12.1993

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Gemäß § 42 Abs. 4 VwGG in Verbindung mit § 62 Abs. 2 VwGG wird der Antrag der M um Erteilung einer Einzelbewilligung gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977 zur Errichtung eines Kleinwohnhauses mit Kleingarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. xxxx gemäß § 24 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1992 abgewiesen.

Die Gemeinde Oberalm hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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